FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.01.2006
13 K 210/05
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 ; EStG § 37 Abs. 3 S. 7 ; AO (1977) § 227 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1653
DStRE 2006, 1485
EFG 2006, 950

Erlass von Säumniszuschlägen; Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 13 K 210/05

DRsp Nr. 2006/20593

Erlass von Säumniszuschlägen; Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

1. Es ist nach § 227 AO sachlich unbillig, wenn von der Regelung des § 37 Abs. 3 S. 7 EStG auch solche Bauherren oder Erwerber betroffen sind, die ihr Bauvorhaben als Einzelbauherren und ohne Einschaltung von Modellträgern verwirklichen, da die gesetzgeberische Zielrichtung nur auf sog. Bauherrenmodelle gerichtet war. 2. Der nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewährende Rechtsschutz gegen die während der Geltung des Vorauszahlungsbescheids entstandenen Säumniszuschläge ist nach Erlass des Jahressteuerbescheides, der an die Stelle des Vorauszahlungsbescheides tritt, im Erlassverfahren zu gewähren. 3. Im Jahressteuerbescheid ist die im Vorauszahlungsbescheid enthaltene Beschwer, die zu den Säumniszuschlägen geführt hat, nicht mehr enthalten, weil der Vermietungsverlust im Jahressteuerbescheid berücksichtigt wurde.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 ; EStG § 37 Abs. 3 S. 7 ; AO (1977) § 227 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Säumniszuschläge zur Einkommensteuer 1995 in Höhe von 1.660 DM und zum Solidaritätszuschlag 1995 in Höhe von 124 DM aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind.