FG Sachsen - Urteil vom 14.10.2013
6 K 25/10
Normen:
AO § 5; AO § 227; FGO § 102;

Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs keine Rechtspflicht des FA, der Herausnahme einzelner Gläubiger zuzustimmen

FG Sachsen, Urteil vom 14.10.2013 - Aktenzeichen 6 K 25/10

DRsp Nr. 2013/23722

Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs keine Rechtspflicht des FA, der Herausnahme einzelner Gläubiger zuzustimmen

1. Die Ermessensentscheidung des FA über den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis darf gerichtlich (nur) daraufhin überprüft werden, ob das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat. Maßgebend für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (der Einspruchsentscheidung). 2. Die Finanzverwaltung mag es im Einzelfall für zweckmäßig erachten, einem Sanierungsvergleich auch bei Herausnahme besonders gesicherter Gläubiger oder etwa solcher mit niedrigen Forderungen zuzustimmen. Eine Rechtspflicht dahingehend, dass jede anderweitige Entscheidung einen Ermessensfehler begründet, folgt daraus indessen nicht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 5; AO § 227; FGO § 102;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Erlass von Steuerforderungen.