FG Niedersachsen - Urteil vom 29.05.2000
1 K 148/98
Normen:
AO § 227 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 341
KTS 2001, 276

Erlass von Vermögensteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2000 - Aktenzeichen 1 K 148/98

DRsp Nr. 2000/7772

Erlass von Vermögensteuer

1. Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht, wenn der notwendige Lebensunterhalt eines Stpfl. unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet ist. 2. Allein der Umstand, dass die Vermögensteuer erst festgesetzt worden ist, nachdem ein Stpfl. bereits vermögenslos geworden ist, kann einen Erlass von Vermögensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen. Bestandskräftig festgesetzte Steuern können im Billigkeitsverfahren grundsätzlich nur in Ausnahmefällen sachlich überprüft werden.

Normenkette:

AO § 227 ;

Tatbestand

Im Streit ist die Nachzahlung von Vermögensteuer (VSt) für die Jahre 1988 - 1994, die nach einer Außenprüfung festgesetzt worden ist.