Erlassanspruch bezüglich Antidumping- und Ausgleichzoll auf Solarmodule
FG Hamburg, Urteil vom 30.10.2020 - Aktenzeichen 4 K 158/18
DRsp Nr. 2022/7230
Erlassanspruch bezüglich Antidumping- und Ausgleichzoll auf Solarmodule
Für die Einordnung von Solarmodulen als Module oder Paneele mit einer Ausgangsspannung von höchstens 50 V Gleichspannung und einer Ausgangsleistung von höchstens 50 W, die ausschließlich zur unmittelbaren Verwendung als Batterieladegeräte in Systemen mit denselben Spannungs- und Leistungsmerkmalen bestimmt sind, kommt es nicht darauf an, wie die Ware im Regelfall konkret verwendet wird, sondern darauf, ob die objektiven Warenmerkmale eine ausschließliche unmittelbare Verwendung als Batterieladegeräte in Systemen mit denselben Spannungs- und Leistungsmerkmalen zulassen.
Normenkette:
VO (EU) 952/2013 Art. 117 Abs. 1 Alt. 1;
Tatbestand
Die Klägerin begehrt den Erlass von Antidumpingzoll und Ausgleichszoll.
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