Die Klägerin stellte am 21. Juli 1999 bei dem beklagten Hauptzollamt -HZA- den Antrag, ihr die Erlaubnis zu erteilen, Strom zum ermäßigten Steuersatz für betriebliche Zwecke zu entnehmen. Gleichzeitig beantragte sie, als ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes dem Abschnitt G (Berufliche Umschulungsmaßnahmen) der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugeordnet zu werden.
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