Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar,
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
In Abänderung des Beschlusses aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2019 wird der Streitwert auf 12.500,-- Euro festgesetzt.
Der am xx.08.1949 geborene Kläger ist seit dem yy.06.1978 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er begehrt die Erlaubnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" führen zu dürfen.
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