Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land die Erteilung der Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf den Bereich der Ergotherapie (sektorale Heilpraktikererlaubnis).
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