Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Juli 2017 ist wirkungslos geworden.
III.Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.
IV.Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf je 1.250,- Euro festgesetzt.
Der Antragsteller und der Antragsgegner haben den Rechtsstreit mit ihren Erklärungen vom 21. September 2017 und 26. September 2017 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Daher war das Verfahren in entsprechender Anwendung von §
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