FG Köln - Urteil vom 22.03.2012
11 K 3143/08
Normen:
FGO § 68 Satz 1;

Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Versicherungsteuerbescheids und Erlass eines neuen Bescheids zu einen anderen Zeitraum

FG Köln, Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 11 K 3143/08

DRsp Nr. 2012/9808

Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Versicherungsteuerbescheids und Erlass eines neuen Bescheids zu einen anderen Zeitraum

Erledigung tritt ein, wenn ein Versicherungsteuerbescheid aufgehoben und ein neuer Versicherungsteuerbescheid erlassen wird, der zwar denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, aber sich auf einen ganz anderen Zeitraum bezieht.

Normenkette:

FGO § 68 Satz 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Versicherungsunternehmen. Nachdem die A AG (nachfolgend: A AG) auf sie verschmolzen wurde, ist sie deren Rechtsnachfolgerin.