FGO § 138 § 139 Abs. 3 S. 3 ; MinÖStV § 52 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 353
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung
BFH, Beschluss vom 16.11.2005 - Aktenzeichen VII R 2/05
DRsp Nr. 2006/92
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung
1. Das FG hat nach billigem Ermessen über die Auferlegung der Kosten zu entscheiden, wobei der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen ist.2. Hierbei ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens ohne das erledigende Ereignis zu berücksichtigen. Insoweit genügt eine summarische Beurteilung der Rechtslage.3. Die gesetzliche Kostentragungsregel des § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO ist nicht anwendbar, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren (hier: Antrag auf Mineralölsteuererstattung nach § 53 Abs. 1 MinÖStV) erledigt hat. In einem solchen Fall gilt § 138 Abs. 1FGO.
Normenkette:
FGO § 138 § 139 Abs. 3 S. 3 ; MinÖStV § 52 Abs. 1 Nr. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.