FG Nürnberg, vom 23.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen I 329/1999
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung bei Gesetzesänderung
BFH, Beschluss vom 07.04.2004 - Aktenzeichen III R 53/01
DRsp Nr. 2004/9804
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung bei Gesetzesänderung
Ändert sich ein Gesetz (hier: rückwirkende Einführung des § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4EigZulG i.d.F. des Haushaltbegleitgesetzes 2004) zu Gunsten des Kl. und erledigt sich deshalb der Rechtsstreit in der Hauptsache, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem FA aufzuerlegen.