FG Saarland - Beschluss vom 19.07.2000
1 K 77/00
Normen:
FGO § 138 ;

Erledigung der Hauptsache nach Änderungszusage des Finanzamtes; gesonderte Gewinnfeststellung und Umsatzsteuer für 1990 (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Ehegattenarbeitsverhältnis); Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache wegen Zusage des FA, einen teilstattgebenden Änderungsbescheid zu erlassen (§§ 136, 138 FGO)

FG Saarland, Beschluss vom 19.07.2000 - Aktenzeichen 1 K 77/00

DRsp Nr. 2002/4698

Erledigung der Hauptsache nach Änderungszusage des Finanzamtes; gesonderte Gewinnfeststellung und Umsatzsteuer für 1990 (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Ehegattenarbeitsverhältnis); Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache wegen Zusage des FA, einen teilstattgebenden Änderungsbescheid zu erlassen (§§ 136, 138 FGO)

Sagt das Finanzamt in einem Erörterungstermin den Erlass eines Änderungsbescheides zu und erklären die Beteiligten deswegen die Hauptsache für erledigt, so bedarf es nur noch einer gerichtlichen Kostenentscheidung.

Normenkette:

FGO § 138 ;

Entscheidungsgründe: