FG Köln - Beschluss vom 22.04.2013
6 K 3405/11
Normen:
FGO § 142 Abs 1; ZPO § 114 Satz 1;

Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache

FG Köln, Beschluss vom 22.04.2013 - Aktenzeichen 6 K 3405/11

DRsp Nr. 2013/13708

Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache

Ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag erledigt sich in der Hauptsache, wenn es zu der vom Antragsteller beabsichtigten Rechtsverteidigung im Rahmen einer Prozessführung noch nicht gekommen ist und dazu auch nicht mehr kommen kann, weil die Sache selbst sich erledigt hat.

Normenkette:

FGO § 142 Abs 1; ZPO § 114 Satz 1;

Gründe