BFH - Beschluß vom 19.10.2000
VI S 11/99
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 467

Erledigung des PKH-Verfahrens

BFH, Beschluß vom 19.10.2000 - Aktenzeichen VI S 11/99

DRsp Nr. 2001/520

Erledigung des PKH-Verfahrens

Hebt der BFH das FG-Urteil auf und legt die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagten auf, erledigt sich dadurch das Verfahren wegen Bewilligung von PKH für den Rechtsstreits des Kl.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Mit Urteil vom 26. September 2000 hat der Senat auf die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) u.a. das Urteil des Finanzgerichts vom 3. Juni 1998 aufgehoben und die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagten und Revisionsbeklagten auferlegt. Unter diesen Umständen bedarf es einer Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1982 2 BvR 434/82, BVerfGE 62, 392, 397).

Fundstellen
BFH/NV 2001, 467