Streitig ist die Änderung eines Feststellungsbescheids im Rahmen eines Einspruchsverfahrens.
Der Kläger und der Beigeladene waren Gesellschafter der schweizerischen "A & B" (Ges. bürgerlichen Rechts - GbR -), die auf dem Gebiet der Unternehmensberatung tätig war. Die GbR wurde am 28. 2. 1997 beendet.
1. Mit Bescheid vom 17. 3. 1994 stellte das Finanzamt die Einkünfte aus selbständiger Arbeit der GbR erklärungsgemäß für 1992 gesondert und einheitlich in Höhe von 244.485 DM fest und verteilte sie je zur Hälfte auf die Gesellschafter.
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