FG Brandenburg - Urteil vom 27.01.1999
2 K 1761/97 E
Normen:
AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO 1977 § 162 ; AO 1977 § 88 ;

Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzbescheides; Einkommensteuer 1994

FG Brandenburg, Urteil vom 27.01.1999 - Aktenzeichen 2 K 1761/97 E

DRsp Nr. 2002/4512

Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzbescheides; Einkommensteuer 1994

1. In Abweichung von BFH vom 1.10.1992, IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259ff., setzt die Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides neben einem objektiv besonders schwerwiegenden Schätzungsfehler (z. B. Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten, der wirtschaftlichen Zusammenhänge oder eine nachlässige Vorgehensweise bei der Schätzung selbst) keine Subjekte Benachteilungsabsicht des Sachbearbeiters gegenüber dem Steuerpflichtigen voraus. 2. Für die Annahme der Nichtigkeit eines Schatzbescheides reicht es vielmehr aus, wenn die Finanzbehörde bei der Vornahme der Schätzung erkennbar einen völlig anderen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, als er sich aus den Steuerakten ergibt, sich die Schätzung als weit überhöht erweist und der Steuerpflichtige durch sein Verhalten diesen Fehler nicht veranlasst hat.

Normenkette:

AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO 1977 § 162 ; AO 1977 § 88 ;

Tatbestand: