Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die dem Kläger im Streitjahr 2001 gewährte Karenzentschädigung gemäß § 34 EStG ermäßigt zu besteuern ist.
Aufgrund Anstellungsvertrag vom ....1994 zwischen dem Kläger und der Firma ... AG übernahm dieser mit Wirkung vom ....1994 als Vertriebsdirektor die Vertriebsleitung der Firma .... GmbH. Diese Aufgabe übernahm der Kläger in Personalunion mit seiner bereits seit dem ....1985 ausgeübten Tätigkeit als Geschäftsführer der Firma ...maschinen GmbH.
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