FG Nürnberg - Urteil vom 15.05.2013
3 K 947/12
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs.2 Nr. 2;

Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG wegen Zusammenballung von Einkünften

FG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 3 K 947/12

DRsp Nr. 2013/17530

Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG wegen Zusammenballung von Einkünften

1. Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ist es, den Zufluss außerordentlicher Einkünfte, die in einem Veranlagungszeitraum zu einer für den jeweiligen Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen sonstigen Besteuerung einmaligen und außergewöhnlichen Progressionsbelastung führen würden, bei der steuerlichen Auswirkung abzumildern. 2. Eine Zusammenballung von Einkünften ist daher nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten hätte.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs.2 Nr. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG vorliegen.

Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung.