FG Hessen - Urteil vom 02.09.2009
11 K 3200/08
Normen:
AO § 249 Abs. 1; AO § 322;

Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz

FG Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - Aktenzeichen 11 K 3200/08

DRsp Nr. 2010/11633

Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz

Wendet der Schuldner gegen die Beantragung der Zwangsversteigerung durch die Finanzbehörde ein, dass aufgrund der zum geringsten Gebot gehörenden Belastungen und des Verkehrswertes offensichtlich kein zur teilweisen Befriedigung führender Verwertungserlös zu erzielen sei, so handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerhaft, wenn sie unter Berufung auf das den BGH-Beschluss vom 30.01.2004 IXa ZB 233/03 die Einwendungen als irrelevant betrachtet und keine konkreten Aussagen zur Verhältnismäßigkeit ihres Antrages macht.

Normenkette:

AO § 249 Abs. 1; AO § 322;

Tatbestand: