Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische Gesellschaften
BFH, vom 19.01.1994 - Aktenzeichen I R 40/92
DRsp Nr. 2001/1240
Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische Gesellschaften
1. Die Feststellungslast trifft den Steuerpflichtigen, wenn ein ungewöhnlich gestalteter grenzüberschreitender Sachverhalt nicht aufklärbar ist und gewichtige Anhaltspunkte für die Verlagerung von Einkünften auf eine ausländische Gesellschaft bestehen.2. In einem derartigen Fall ist es Sache des Steuerpflichtigen, Beweismittel zur Identifizierung des wirtschaftlichen Empfängers der Zahlungen beizubringen. Ein entsprechendes Benennungsverlangen hält sich in den Grenzen der Zumutbarkeit.
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