FG Sachsen - Beschluss vom 15.02.2001
2 V 1618/00
Normen:
AO § 191 ; FGO § 102 ; GesO § 17 Abs. 3 ;

Ermessensfehlerhafte Nichtberücksichtigung der Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder im Fall seiner Gesamtvollstreckung der Masse vor dem Haftungsschuldner

FG Sachsen, Beschluss vom 15.02.2001 - Aktenzeichen 2 V 1618/00

DRsp Nr. 2001/13231

Ermessensfehlerhafte Nichtberücksichtigung der Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder im Fall seiner Gesamtvollstreckung der Masse vor dem Haftungsschuldner

1. Für die Ermittlung der Haftungsquote ist eine weitgehende Identität des der allgemeinen Tilgungsquote und des der steuerlichen Tilgungsquote zu Grunde liegenden Zeitraumes erforderlich. 2. Zur Einbeziehung der Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder im Fall seiner Gesamtvollstreckung der Masse vor dem Haftungsschuldner bei der Ausübung des Ermessens nach § 191 AO. 3. Zu den Auswirkungen der Uneinbringlichkeit von Forderungen auf die Haftung.

Normenkette:

AO § 191 ; FGO § 102 ; GesO § 17 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Inanspruchnahme des Antragstellers als Haftungsschuldner wegen während seiner Geschäftsführertätigkeit bei der L. ... GmbH (L-GmbH) entstandenen Umsatzsteuerschulden.