FG Düsseldorf - Urteil vom 05.07.2012
14 K 3649/11 AO
Normen:
AO § 5; AO § 126 Abs. 1 Nr. 2; AO § 195 Satz 2; FGO § 102 Satz 2;
Fundstellen:
AO-StB 2013, 280

Ermessensunterschreitung bei Auftragsprüfung - Mitteilung der Ermessenserwägungen durch das beauftragte Finanzamt

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 - Aktenzeichen 14 K 3649/11 AO

DRsp Nr. 2013/3575

Ermessensunterschreitung bei Auftragsprüfung – Mitteilung der Ermessenserwägungen durch das beauftragte Finanzamt

Die durch ein nach § 195 Satz 2 AO beauftragtes Finanzamt erlassene Prüfungsanordnung ist wegen Ermessensunterschreitung aufzuheben, wenn das beauftragende Finanzamt im Rahmen der Erteilung des innerdienstlichen Prüfungsauftrags keinerlei Ermessenserwägungen angestellt oder jedenfalls solche Erwägungen durch das beauftragte Finanzamt dem Steuerpflichtigen nicht mitgeteilt worden sind.

Normenkette:

AO § 5; AO § 126 Abs. 1 Nr. 2; AO § 195 Satz 2; FGO § 102 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung zur Lotteriesteuer für den Monat Dezember 2002.