FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.10.2002
1 K 1254/01
Normen:
EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 2 Nr. 2 ;

Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 1254/01

DRsp Nr. 2003/8264

Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt

Die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland freigestellten Auslandseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die zur Berechnung des Progressionsvorbehalts zu Grunde zu legen sind, sind um tatsächlich nachgewiesene Werbungskosten zu kürzen, auch wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag für die inländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Anspruch genommen wurde.

Normenkette:

EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der ausländischen Einkünfte.