FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.09.2020
7 K 7043/17
Normen:
FGO § 44 Abs. 1;

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die im Zusammenhang mit Factoringgeschäften erzielten Umsätze

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2020 - Aktenzeichen 7 K 7043/17

DRsp Nr. 2020/16477

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die im Zusammenhang mit Factoringgeschäften erzielten Umsätze

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 44 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte die Bemessungsgrundlage für die im Zusammenhang mit Factoringgeschäften von der Klägerin erzielten Umsätze zutreffend ermittelt hat.