I.
Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der mit der Ausrichtung von Veranstaltungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Den Gewinn ermittelte er durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes i.V.m. § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Im Jahr 2004 tätigte er umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Höhe von 2.787,57 EUR und --aufgrund von Veranstaltungen im Ausland-- nicht umsatzsteuerbare Umsätze in Höhe von 563.611,45 EUR.
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