Ermittlung der für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 20 W 473/02
DRsp Nr. 2003/8179
Ermittlung der für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente
»Bei der Ermittlung für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente können nur laufend wiederkehrende und gleichmäßige Zahlungen im Sinne einer Geldrente nach § 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB berücksichtigt werden. Sachleistungen sowie einmalige oder gelegentliche Geldzuwendungen bleiben außer Betracht.«