Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Dezember 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte als Inhaber einer Versicherungsagentur Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ermittelte seine Einkünfte durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Zum Betriebsvermögen gehörte ein Fahrzeug, das er auch privat nutzte. Den Privatanteil ermittelte er gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach der sog. 1 %-Regelung.
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