FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.04.2016
10 V 10044/16
Normen:
EStG § 10d Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 1221

Ermittlung der Höhe des zu berücksichtigenden Verlustrücktrags bei der Körperschaftsteuererklärung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2016 - Aktenzeichen 10 V 10044/16

DRsp Nr. 2016/8381

Ermittlung der Höhe des zu berücksichtigenden Verlustrücktrags bei der Körperschaftsteuererklärung

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides über Körperschaftsteuer 2007 vom 6. November 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Januar 2016 vollständig sowie des Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 8. Dezember 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Januar 2016 in Höhe von 12.084 Euro wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 10 K 10028/16 ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Höhe des für das Streitjahr zu berücksichtigenden Verlustrücktrags aus dem Jahr 2008 sowie über die Pflicht zur Zahlung von Aussetzungszinsen.

Die Antragstellerin reichte am 20. November 2008 ihre Körperschaftsteuererklärung für das Streitjahr bei dem Antragsgegner ein. Der Gesamtbetrag der Einkünfte belief sich danach auf 260.130 Euro. Nach dem Verlustabzug aus dem Vorjahr 2006 verblieb ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 27.486 Euro.