BFH - Urteil vom 26.11.2014
I R 37/13
Normen:
KStG 1999/2002 § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c und e; KStG 1999/2002 § 6 Abs. 5 und 6;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 16.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1741/10

Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

BFH, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen I R 37/13

DRsp Nr. 2015/4804

Ermittlung der Überdotierung einer Unterstützungskasse

Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden Anforderungen an die Vermögensbindung den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, ist nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen, sondern nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu beurteilen (sog. kassenorientierte Betrachtung).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. April 2013 1 K 1741/10 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

KStG 1999/2002 § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c und e; KStG 1999/2002 § 6 Abs. 5 und 6;

Gründe

I.