FG München - Urteil vom 08.11.2006
9 K 3675/04
Normen:
EStG (2002) § 33 Abs. 3 S. 1 § 26a Abs. 2 S. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1776

Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

FG München, Urteil vom 08.11.2006 - Aktenzeichen 9 K 3675/04

DRsp Nr. 2007/11032

Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

Auch wenn die Ehegatten im Rahmen einer getrennten Veranlagung gemeinsam einen von § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG "hälftiger Abzug") abweichenden Abzug der außergewöhnlichen Belastungen beantragen, ist die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG ausgehend vom zusammengerechneten Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten und nicht etwa nur ausgehend vom Gesamtbetrag der Einkünfte eines Ehegatten zu ermitteln. Diese Rechtslage ist verfassungskonform und führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Ehegatten im Vergleich zu unverheirateten Paaren.

Normenkette:

EStG (2002) § 33 Abs. 3 S. 1 § 26a Abs. 2 S. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand: