FG München - Gerichtsbescheid vom 29.01.2008
2 K 4059/06
Normen:
EStG (1990) § 8 Abs. 2 ; EStG (1990) § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 842

Ermittlung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem vergünstigten Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten Kraftfahrzeugs

FG München, Gerichtsbescheid vom 29.01.2008 - Aktenzeichen 2 K 4059/06

DRsp Nr. 2008/13819

Ermittlung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem vergünstigten Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten Kraftfahrzeugs

Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem verbilligten Erwerb eines Pkw aus der Produktion des Arbeitgebers ist entweder nach § 8 Abs. 3 EStG ausgehend vom Angebotspreis des Arbeitgebers an dessen Firmensitz im allgemeines Geschäftsverkehr oder nach § 8 Abs. 2 EStG ausgehend vom günstigsten Preis am Markt zu ermitteln.

Normenkette:

EStG (1990) § 8 Abs. 2 ; EStG (1990) § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil aus dem Erwerb eines PKW aus der Produktion des Arbeitgebers durch den Kläger zu besteuern ist.

Die Kläger sind Eheleute und wurden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erwarb als Beschäftigter der Firma ABC AG im Jahr 1996 von dieser ein Kraftfahrzeug der Marke ABC 316 i 4 T Katalysator zu einem Preis von DM 34.707,05.