FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.07.2007
8 V 8135/07
Normen:
EStG (1999) § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 § 69 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1683

Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Verkauf von in einem Girosammeldepot verwahrten, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen und später teils innerhalb und teils außerhalb der Spekulationsfrist veräußerten Aktien

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 8 V 8135/07

DRsp Nr. 2007/16453

Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Verkauf von in einem Girosammeldepot verwahrten, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen und später teils innerhalb und teils außerhalb der Spekulationsfrist veräußerten Aktien

1. Werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbene, in einem Girosammeldepot verwahrte Aktien veräußert, so ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) nur für die Aktien besteuert werden darf, bei denen der Art. und der Stückzahl nach feststeht, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb des für den Steuertatbestand maßgeblichen Ein-Jahres-Zeitraums stattgefunden haben.