FG Nürnberg, vom 02.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 715/2009
Ermittlung des Wertes in den Nachlass fallender Beteiligungen
BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen II R 4/11
DRsp Nr. 2013/16340
Ermittlung des Wertes in den Nachlass fallender Beteiligungen
1. NV: Der in § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG verwendete Begriff "Verkäufe" stellt auf den Abschluss der schuldrechtlichen Verträge i.S. des § 433BGB ab.2. NV: Für die Wertableitung sind grundsätzlich nur die Verkäufe von GmbH-Anteilen zu berücksichtigen, bei denen der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag liegt. Eine Ausnahme gilt für die Sachverhalte, bei denen der Vertragsabschluss kurze Zeit (d.h. innerhalb einer nach Wochen zu bemessenen Zeitspanne) vor dem nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgeblichen Zeitraum stattgefunden hat und die Vertragsbeteiligten im Kaufvertrag den Kaufpreis für die nicht notierten Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach einem Zeitpunkt bemessen haben, der innerhalb des Zeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG liegt.3. NV: Ob ein für die Ableitung des gemeinen Werts nicht geeigneter Verkauf eines Zwerganteils vorliegt, lässt sich nicht allein anhand der prozentualen Höhe des verkauften Anteils, sondern nur anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Die in der Vergangenheit liegende Veräußerung einer Beteiligung von 6 % der Geschäftsanteile an einer GmbH stellt sich nicht als Veräußerung eines Zwerganteils dar, der keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Wert der veräußerten Anteile zulässt.
Normenkette:
§ Abs. ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.