I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie hatte 1978 dem früheren Kommanditisten und Geschäftsführer S eine Versorgungsrente zugesagt. Die Rente war im Falle seines Todes in Höhe von 75 v.H. an die Ehefrau zu leisten, die selbst nicht Gesellschafterin der KG war.
1981 verstarb S. Die Witwe bezog bis zu ihrem Tod im Jahr 1992 die zugesagte Witwenrente.
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