FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.09.2007 12 K 6366/04 B
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 320
Ermöglichung der Kabelnutzung für die Mieter als für die erweiterte Gewerbeertragskürzung unschädliche Nebentätigkeit eines Grundstücksunternehmens
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 12 K 6366/04 B
DRsp Nr. 2007/21582
Ermöglichung der Kabelnutzung für die Mieter als für die erweiterte Gewerbeertragskürzung unschädliche Nebentätigkeit eines Grundstücksunternehmens
Nebentätigkeiten schließen ausnahmsweise die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) nicht aus, wenn sie der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung angesehen werden können. Unter diese steuerunschädlichen Nebentätigkeiten fällt die Ermöglichung der Kabelnutzung für die Mieter sowohl dann, wenn es um die Verwaltung der Kabelnutzung durch das Grundstücksunternehmen in eigener Regie geht (Inkasso der Kabelgebühren durch den Vermieter für den Kabelbetreiber usw.), als auch dann, wenn das Grundstücksunternehmen einmalig Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überleitung der Kabelverträge auf den Kabelbetreiber erbringt (u.a. Unterrichtung der Mieter über die neuen Vertragsgrundlagen und -bedingungen für eine weitere Nutzung des Kabelnetzes) und dafür eine Kostenerstattung vom Kabelbetreiber erhält.
Normenkette:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;
Tatbestand:
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