FG München - Urteil vom 23.02.2015
7 K 3229/14
Normen:
AO § 351 Abs. 1; FGO § 42; FGO § 110; FGO § 155; ZPO § 251;

Erneute Klageerhebung vor dem FG nach Erledigungserklärung

FG München, Urteil vom 23.02.2015 - Aktenzeichen 7 K 3229/14

DRsp Nr. 2015/11155

Erneute Klageerhebung vor dem FG nach Erledigungserklärung

Die Erledigungserklärung ist eine prozessuale Bewirkungshandlung, die den Rechtsstreit in gleicher Weise wie ein Urteil beendet (§ 110 FGO), das eine Steuerfestsetzung abändert, wenn sie in Übereinstimmung mit dem Gegner abgegeben wird. Die Prozesslage wird durch diese übereinstimmenden Erklärungen abschließend gestaltet (BFH v. 22.5.1984, VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697 und v. 14.5.2003 XI R 21/02, BStBl II 2003, 888).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 351 Abs. 1; FGO § 42; FGO § 110; FGO § 155; ZPO § 251;

Gründe

I.

Streitig ist, ob das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom 24. September 2014 zu Recht abgelehnt hat.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Dem gegen den Einkommensteuerbescheid vom 25. August 2011 eingelegten Einspruch wurde mit Einspruchsentscheidung vom 15. Februar 2013 insoweit abgeholfen, als die Einkommensteuer 2009 auf 34.819 EUR herabgesetzt wurde, im Übrigen wurde er als unbegründet zurückgewiesen.