BFH - Beschluss vom 24.01.2008
III B 33/07
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1714/06

Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

BFH, Beschluss vom 24.01.2008 - Aktenzeichen III B 33/07

DRsp Nr. 2008/5426

Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Vater der Tochter T, die im März 2005 ihre Schulausbildung mit dem Abitur beendete. Danach hielt sie sich für ein Jahr im Ausland auf. Zuvor hatte sie sich bei der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) über die Aussichten, einen Studienplatz im Fach Tiermedizin zu erhalten, erkundigt. Dort war ihr mitgeteilt worden, das Auslandsjahr werde auch ohne eine formelle Bewerbung als Wartezeit berücksichtigt.

Mit Schreiben vom 18. August 2005 informierte der Kläger die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) über den Auslandsaufenthalt seiner Tochter. Die Familienkasse hob durch Bescheid vom 16. Januar 2006 die Festsetzung des Kindergeldes für T ab April 2005 auf. Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.