FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.07.2008
13 V 9389/07
Normen:
EStG (2002) § 48 ; EStG (2002) § 48a ; EStG (2002) § 48b ; EG Art. 49 ; EG Art. 50 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit; Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2008 - Aktenzeichen 13 V 9389/07

DRsp Nr. 2008/16232

Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit; Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO

1. An der Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 48 ff EStG zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit bestehen ernstliche Zweifel. 2. Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO bestehen nicht erst dann, wenn ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen, sondern sie liegen bereits dann vor, wenn das Begehren des Antragstellers nicht als von vornherein aussichtslos erscheint.

Normenkette:

EStG (2002) § 48 ; EStG (2002) § 48a ; EStG (2002) § 48b ; EG Art. 49 ; EG Art. 50 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen ihre Inanspruchnahme als Haftungsschuldnerin.