I.
Die Antragstellerin wendet sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Versagung des Betriebsausgabenabzugs aus bestimmten Eingangsrechnungen.
Die Antragstellerin, 2013 als UG gegründet, ist seit Erhöhung des Stammkapitals im Jahr 2015 eine GmbH. Geschäftsführer und Anteilseigner ist A. Gegenstand des Unternehmens ist ... Die Antragstellerin wurde für die Streitjahre 2014 bis 2016 im Wesentlichen erklärungsgemäß zur Körperschaft-, Gewerbesteuer-, und Umsatzsteuer veranlagt.
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