BFH - Beschluss vom 27.07.2009
IV B 124/08
Normen:
GV § 15;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1981
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3988/05

Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Eignung der auf der Multiplikation der Firmenergebnisse beruhenden Wertermittlungen als Methode zur Bestimmung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters; Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Vermittlung einer ausgeprägten, das mitunternehmerische Risiko ausgleichenden Mitunternehmerinitiative an den stillen Gesellschafter durch umfassende Vetorechte

BFH, Beschluss vom 27.07.2009 - Aktenzeichen IV B 124/08

DRsp Nr. 2009/23854

Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Eignung der auf der Multiplikation der Firmenergebnisse beruhenden Wertermittlungen als Methode zur Bestimmung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters; Eröffnung der Revision aufgrund der Klärung der Frage über die Vermittlung einer ausgeprägten, das mitunternehmerische Risiko ausgleichenden Mitunternehmerinitiative an den stillen Gesellschafter durch umfassende Vetorechte

Normenkette:

GV § 15;

Gründe

I.