Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 10. März 2021 teilweise aufgehoben und unter I. der Beschlussformel wie folgt neu gefasst:
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 (Deutsche Rentenversicherung Bund) wird der Beschluss des Amtsgerichts Eckernförde vom 13. März 2019 im vierten Absatz der Beschlussformel wie folgt abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Anrecht in Höhe von 14,2476 Entgeltpunkten, bezogen auf den 30. September 2017, übertragen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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