Streitig ist, ob die Klägerin (Klin.) einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat und ob sie Anspruch auf erhöhte Absetzungen nach § 82 g der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) hat.
Die verheirateten Kläger (Kl.) sind Arbeitnehmer der ... in ... die das Gipserhandwerk betreibt. Der Kläger (Kl.) ist auch Gesellschafter der GmbH. Er ist außerdem an der Handwerkergruppe ... in ... beteiligt, die die Errichtung und den Vertrieb von Gebäuden betreibt.
Bei einer Außenprüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt:
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