OVG Saarland - Urteil vom 14.05.2019
1 A 102/16
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; BGB § 276 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3; SLVO § 12 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 10.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 977/13
VG Saarland, vom 16.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 977/13

Ersatzanspruch des Bewerbers um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe des durch die Nichteinstellung entstandenen Schadens; Anforderungen an die Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines im Zeitpukt der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Bewerbers im Hinblick auf dessen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (hier: Adipositas)

OVG Saarland, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen 1 A 102/16

DRsp Nr. 2019/7977

Ersatzanspruch des Bewerbers um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe des durch die Nichteinstellung entstandenen Schadens; Anforderungen an die Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines im Zeitpukt der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Bewerbers im Hinblick auf dessen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (hier: Adipositas)

1. Dem Bewerber um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe steht Ersatz des ihm durch die Nichteinstellung entstandenen Schadens zu, wenn der Dienstherr den Anspruch des Bewerbers, dass über seinen Antrag allein nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ermessensfehlerfrei entschieden wird, schuldhaft verletzt hat, ihm das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.2. Zu den Anforderungen an die Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines im Zeitpukt der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Bewerbers im Hinblick auf dessen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (hier: Adipositas).

Tenor