Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 13.09.2022, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.619,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.03.2022 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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