FG Brandenburg - Urteil vom 29.03.2000
3 K 1542/98 GE
Normen:
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1028

Erschließungsbeiträge als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

FG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2000 - Aktenzeichen 3 K 1542/98 GE

DRsp Nr. 2001/1449

Erschließungsbeiträge als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

1. Allein ein möglicherweise bestehender enger sachlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung eines Grundstücks und dessen zukünftiger Erschließung reicht nicht aus, um die Auferlegung der zukünftigen Erschließungskosten zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs zu machen. 2. Ein Erschließungsentgelt wird nicht als Teil des Kaufpreises eines Grundstücks empfangen, wenn die Erschließungsgesellschaft, die mit der Grundstücksveräußerungsgesellschaft über einen Dritten, dem ursprünglichen Alleingesellschafter, der Erschließungsgesellschaft, verbunden war, das Erschließungskonzept im Wesentlichen noch nicht entwickelt hat und im Zuge des Verkaufs der Grundstücke immer mehr Erwerber Gesellschafter werden, die den Einfluss des Dritten auf die Erschließung einschränken und ihren eigenen erhöhen (hier: erheblicher Einfluss des Erwerbers auf das Erschließungskonzept).

Normenkette:

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Durch notarielle Urkunde vom 08.03.1995 hatte die K. Grundstücksgesellschaft mbH - K-GmbH -, die Eigentümerin eines Grundstücks in L..., M....weg, war, der C... Liegenschaftsgesellschaft mbH - C-GmbH - Generalvollmacht erteilt, das betreffende Grundstück ganz oder teilweise an Dritte zu veräußern.