FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.04.2011
14 K 14175/07
Normen:
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 1368

Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 14 K 14175/07

DRsp Nr. 2012/12246

Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens

1. Steht bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der tatsächliche Umfand der privaten Nutzung des durch den Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens mangels Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches nicht fest, kann der Anscheinsbeweis der Privatnutzung des Fahrzeugs nicht durch die bloße Behauptung, keine Privatfahrten durchgeführt zu haben bzw. hierfür einen anderen Pkw genutzt zu haben, entkräftet werden. 2. Dies gilt ebenso, wenn das formale Verbot der Privatnutzung eines Firmenwagens nicht überwacht wird und ein Näheverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie insbesondere bei der Überlassung an den beherrschenden GmbH-Gesellschafter besteht. 3. Ein Arbeitsvertrag enthält kein ausnahmsloses Verbot der privaten Nutzung eines Firmenwagens, wenn eine private Nutzung nur „grundsätzlich” untersagt und damit nicht uneingeschränkt ausgeschlossen ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand: