BFH - Beschluss vom 29.04.2009
I B 155/08
Normen:
KStG § 8 Abs. 3; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2399/06

Ersetzung der Zustimmung eines fakultativen Aufsichtsrates durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit; Bestimmung des Wertes eines Unternehmens durch dessen Ertragskraft

BFH, Beschluss vom 29.04.2009 - Aktenzeichen I B 155/08

DRsp Nr. 2009/21106

Ersetzung der Zustimmung eines fakultativen Aufsichtsrates durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit; Bestimmung des Wertes eines Unternehmens durch dessen Ertragskraft

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.

1.

Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).