FG Hamburg - Urteil vom 30.06.2005
VI 179/04
Normen:
EStG § 35a Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1777

Ersetzung einer Heizungsanlage keine haushaltsnahe Dienstleistung

FG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen VI 179/04

DRsp Nr. 2005/18204

Ersetzung einer Heizungsanlage keine haushaltsnahe Dienstleistung

Die Ersetzung der Heizungsanlage eines Einfamilienhauses ist keine haushaltsnahe Dienstleistung.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wegen des Einbaus einer neuen Heizungsanlage beansprucht werden kann.

Der Kläger erzielte als Steuerbeamter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er ist Eigentümer eines durch notariellen Vertrag vom 28. Juli 1989 erworbenen und seit August 1990 selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks.