Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. September 2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten ambulant durchgeführter transarterieller Chemoembolisationen (TACE) / transarterieller Chemoperfusionen (TACP).
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