I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrt die Erstattung von Tabaksteuer, die der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt) gegen sie als Hauptverpflichtete im gemeinschaftlichen Versandverfahren festgesetzt hat, weil in diesem Versandverfahren beförderte Zigaretten der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind.
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